Psychotherapie

Psychotherapie

(gem. Heilpraktiker Gesetz)

Psychotherapie gem. Heilpraktiker Gesetz

Unterstützung


in krisenhaften


Lebensphasen


Es gibt im Lebensverlauf immer wieder Zeiten in denen Menschen auf sich selbst geworfen werden und sich die Frage stellen: Wie geht es weiter?! Wie komme ich aus dem „Tal“ heraus?


Wenn solche Krisen nicht mehr länger alleine oder mit der Unterstützung von wichtigen Menschen im Umfeld bewältigbar scheinen, ist es ratsam sich für eine gewisse Zeit auf Hilfe durch Beratung & Therapie einzulassen.


Selbstvalidiernde Haltungen und innere Erlaubnisse helfen dabei, sich auf den Weg zu machen:

„Es ist nachvollziehbar, gut und richtig, sich in dieser Situation Unterstützung zu holen“ oder „Das muss ich nicht allein schaffen, es gehört sogar zu meiner Verantwortung, mir Hilfe zu holen“.


Anlässe können sein:

Belastende Lebenssituationen, längerfristige gedrückte Stimmung, Lebensbalancen sind aus dem Lot, Ängste, Selbstwertprobleme & Unsicherheiten, vermehrte Konflikte auf dem Arbeitsplatz, der Schule oder in der Familie, Bewältigung kritischer Lebensereignisse.
Und vor allem ist Ihr Wunsch nach persönlicher Veränderung & Entwicklung Anlass genug.


Erstattung psychotherapeutischer Heilpraktiker-Leistungen:
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten von Psychotherapien gemäß dem Heilpraktikergesetz nicht. Jedoch werden die Therapiekosten für Einzelsitzungen von privaten Krankenversicherungen, die psychotherapeutische Heilpraktiker-Leistungen in Ihren Verträgen beinhalten, ganz oder teilweise übernommen.


Das gleiche gilt für Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Sollten Sie privat versichert sein oder Heilpraktikerleistungen in Ihren Vereinbarungen mit der Krankenkasse eingeschlossen haben, ist eine Kostenübernahme der Psychotherapie bei einer entsprechenden Diagnosestellung möglich.
Die Anzahl der Psychotherapie-Sitzungen sowie die Höhe der Kostenübernahme hängen von Ihrem individuellen Vertrag mit der Krankenkasse ab.


Bitte informieren Sie sich, ob Ihre Versicherung die Kosten der Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie (gem. HeilprG) übernimmt.
Klären Sie eine eventuelle Kostenübernahme bitte im Vorfeld mit Ihrer Krankenversicherung.


Kosten: für eine 60-minütige Sitzung 120 €.

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